Die Kalkhoff Garantie

Garantieregistrierung

Wir bei Kalkhoff garantieren höchste Qualität, erstklassige Verarbeitung und Langlebigkeit. Dank modernster Fertigungstechnologien können wir unser Versprechen auf Zuverlässigkeit halten und gewähren eine erweiterte Hersteller-Garantie.

 

Freue dich über 10 Jahre Garantie auf alle E-Bike- und S-Pedelec-Rahmen ab Modelljahr 2014.

 

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Garantiebestimmungen

Was bedeutet Garantie, Gewährleistung und was sind Verschleißteile?

Was ist eine Garantie? 

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Garantiegebers (Herstellers) für sein Produkt. Diese ist nicht mit gesetzlichen Gewährleistungen zu verwechseln. Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, haben Hersteller Gestaltungsfreiheit. Daher können die Garantieleistungen von Hersteller zu Hersteller variieren.

Was bedeutet Gewährleistung?

Die gesetzliche Definition eines Sachmangels bestimmt, wann und unter welchen Umständen eine Kaufsache mangelhaft ist und ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann. 

Das deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Arten von Ansprüchen, die du als Käufer gegenüber einem Händler geltend machen kannst. Grundsätzlich besteht immer ein Anspruch auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass dem Händler Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben werden muss. Um diesen Zweck erfüllen zu können, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer/Hersteller die Kaufsache zur Nacherfüllung (z.B. Reparatur) zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich hast du als Käufer 24 Monate Gewährleistungsanspruch ab Übergabe der Kaufsache. Während der ersten 12 Monate liegt die Beweislast für Sachmängel beim Hersteller/Inverkehrbringer. Das heißt, er muss nachweisen, dass das Produkt am Tag des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war. Nach diesen 12 Monaten musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Außerdem muss nachvollziehbar begründet werden, warum die Reklamation so lange gedauert hat.

Was sind Verschleißteile?

Ein besonderer Stellenwert der Gewährleistung tritt bei Verschleißteilen ein. Die gesetzliche Gewährleistung entspricht keiner Haltbarkeitsgarantie! Bei normaler Abnutzung übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistungsverpflichtungen.

Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch den Gebrauch beschädigt wurden. Verschleißteile weisen eine unterschiedliche Haltbarkeit auf, die von der Intensität der Beanspruchung, der Wartung und der allgemeinen Pflege abhängt.

Zu den Verschleißteilen gehören:

Bremsscheiben und Bremsbeläge, Akkus, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Innenlager, Kette und Kettenblätter, Nabenlager, Ritzel, Steuersatz, Felgen, Griffe, Reifen, Seilzüge, Sattel, versenkbare Sattelstützen u.v.m.

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