Die Kalkhoff Garantie

Freue dich über 10 Jahre Garantie auf alle E-Bike Rahmen

Wir bei Kalkhoff garantieren höchste Qualität, erstklassige Verarbeitung und Langlebigkeit. Dank modernster Fertigungstechnologien können wir unser Versprechen auf Zuverlässigkeit halten und gewähren eine erweiterte Hersteller-Garantie.

Registriere jetzt dein Bike für unsere erweiterte Garantie über unser Online-Formular und erhalte eine Bestätigung per E-Mail. Falls die E-Mail-Bestätigung ausbleibt oder du Fragen hast, zögere nicht, uns zu kontaktieren

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Garantie Informationen

Diese findest du auf dem weißen Sticker an der Unterrohr-Unterseite in der Nähe des Tretlagers bzw. E-Bike Motors

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Garantiebestimmungen

Worauf gewähren wir eine verlängerte Herstellergarantie?
  • 10 Jahre Garantie auf alle E-Bike- und S-Pedelec-Rahmen (ab Modelljahr 2014)

  • Sollten innerhalb der 10-jährigen Garantieleistung am Rahmen Material- oder Verarbeitungsfehler ersichtlich werden, die zu Riss oder Bruch führen, wende dich bitte an deinen Vertragsfachhändler.

  • Verschleiß, Abnutzungserscheinungen und Alterung im üblichen Umfang sind von der Garantie ausgeschlossen. Das betrifft auch Schäden oder Fehler an Lackierungen des E-Bike Rahmens. Schäden am Lack, die nach der Übergabe durch den Fachhändler entstehen, fallen nicht unter die Garantiebedingungen und auch nicht unter die Haftung für Sachmängel. Sollte das Rad bei Wettrennen oder im Verleih eingesetzt worden sein, gilt die Garantie nicht.

  • Falls innerhalb des 10-jährigen Garantiezeitraumes das Modell nicht mehr im Produktportfolio steht, erhältst du ein adäquates Ersatzmodell aus der bestehenden Produktpalette (Farbe und Dekor können von dem Originalmodell abweichen).

Wie wird die Garantie aktiviert?
  • Zur Aktivierung der 10-jährigen Rahmengarantie registriere dein Modell online innerhalb von acht Wochen nach dem Kaufdatum (vollständig mit allen Angaben). Die Garantie gilt nur für Neufahrzeuge und den ersten (1.) Eigentümer (bei Leasingfahrzeugen den ersten (1.) Leasingnehmer) und kann nicht übertragen werden.

  • Wir senden dir anschließend eine Bestätigungsmail zu. Diese lege bitte immer der Reklamation bei. Es müssen die vorgegebenen Inspektionen von einem autorisierten Fachhändler durchgeführt und im Service-Heft vermerkt worden sein.

  • Die Garantieabwicklung erfolgt ausschließlich über deinen Fachhändler. Du erhältst von deinem Fachhändler einen neuen Rahmen; der Umbau erfolgt durch den Fachhändler.

Was ist eine Garantie?

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Garantiegebers (Herstellers) für sein Produkt. Diese ist nicht mit gesetzlichen Gewährleistungen zu verwechseln. Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, haben Hersteller Gestaltungsfreiheit. Daher können die Garantieleistungen von Hersteller zu Hersteller variieren.

Die gesetzliche Definition eines Sachmangels bestimmt, wann und unter welchen Umständen eine Kaufsache mangelhaft ist und ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann.

Das deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Arten von Ansprüchen, die du als Käufer gegenüber einem Händler geltend machen kannst. Grundsätzlich besteht immer ein Anspruch auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass dem Händler Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben werden muss. Um diesen Zweck erfüllen zu können, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer/Hersteller die Kaufsache zur Nacherfüllung (z.B. Reparatur) zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich hast du als Käufer 24 Monate Gewährleistungsanspruch ab Übergabe der Kaufsache. Während der ersten 12 Monate liegt die Beweislast für Sachmängel beim Hersteller/Inverkehrbringer. Das heißt, er muss nachweisen, dass das Produkt am Tag des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war. Nach diesen 12 Monaten musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Außerdem muss nachvollziehbar begründet werden, warum die Reklamation so lange gedauert hat.

Was sind Verschleißteile?

Ein besonderer Stellenwert der Gewährleistung tritt bei Verschleißteilen ein. Die gesetzliche Gewährleistung entspricht keiner Haltbarkeitsgarantie! Bei normaler Abnutzung übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistungsverpflichtungen.

Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch den Gebrauch beschädigt wurden. Verschleißteile weisen eine unterschiedliche Haltbarkeit auf, die von der Intensität der Beanspruchung, der Wartung und der allgemeinen Pflege abhängt.

Zu den Verschleißteilen gehören:

Bremsscheiben und Bremsbeläge, Akkus, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Innenlager, Kette und Kettenblätter, Nabenlager, Ritzel, Steuersatz, Felgen, Griffe, Reifen, Seilzüge, Sattel, versenkbare Sattelstützen u.v.m.

Was bedeutet Gewährleistung?

Die gesetzliche Definition eines Sachmangels bestimmt, wann und unter welchen Umständen eine Kaufsache mangelhaft ist und ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann. 

Das deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Arten von Ansprüchen, die du als Käufer gegenüber einem Händler geltend machen kannst. Grundsätzlich besteht immer ein Anspruch auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass dem Händler Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben werden muss. Um diesen Zweck erfüllen zu können, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer/Hersteller die Kaufsache zur Nacherfüllung (z.B. Reparatur) zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich hast du als Käufer 24 Monate Gewährleistungsanspruch ab Übergabe der Kaufsache. Während der ersten 12 Monate liegt die Beweislast für Sachmängel beim Hersteller/Inverkehrbringer. Das heißt, er muss nachweisen, dass das Produkt am Tag des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war. Nach diesen 12 Monaten musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Außerdem muss nachvollziehbar begründet werden, warum die Reklamation so lange gedauert hat.

Was sind Verschleißteile?

Ein besonderer Stellenwert der Gewährleistung tritt bei Verschleißteilen ein. Die gesetzliche Gewährleistung entspricht keiner Haltbarkeitsgarantie! Bei normaler Abnutzung übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistungsverpflichtungen.

Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch den Gebrauch beschädigt wurden. Verschleißteile weisen eine unterschiedliche Haltbarkeit auf, die von der Intensität der Beanspruchung, der Wartung und der allgemeinen Pflege abhängt.

Zu den Verschleißteilen gehören:

Bremsscheiben und Bremsbeläge, Akkus, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Innenlager, Kette und Kettenblätter, Nabenlager, Ritzel, Steuersatz, Felgen, Griffe, Reifen, Seilzüge, Sattel, versenkbare Sattelstützen u.v.m.

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