Pedelec

Der Begriff Pedelec ist abgeleitet aus der englischen Bezeichnung „pedal electric bicycle“ und bezeichnet ein Elektrofahrrad – angetrieben durch die Kombination von Elektromotor und Muskelkraft. Der Motor setzt allerdings erst ein, wenn der Fahrer in das Pedal tritt. Außerdem kannst du die Motorunterstützung bei einem Pedelec ausschalten, wenn du ganz normal Fahrrad fahren möchtest. 

 

Was ist ein Pedelec?

Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das zur Unterstützung mit einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet ist. Dabei kann es sich um einen Frontmotor, einen Mittelmotor oder auch einen Heckmotor handeln.

Folgende Kennzeichen sind Voraussetzung, damit ein E-Bike als Pedelec eingestuft wird:

1. Die Fortbewegung erfolgt durch Muskelkraft.

2. Es ist ein elektrischer Hilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von max. 0,25 kW vorhanden.

3. Die Unterstützung durch den Elektromotor nimmt progressiv zur Fahrzeuggeschwindigkeit ab.

4. Die Motorunterstützung wird unterbrochen, wenn das Fahrrad eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht oder der Fahrer das Treten unterbricht. 

 

Was sind die Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec?

Obwohl die Begriffe E-Bike und Pedelec häufig synonym verwendet werden, unterscheiden sich die beiden Elektrofahrrad-Arten doch deutlich voneinander. Während ein E-Bike rechtlich gesehen in Deutschland zu den Kleinkraftfahrzeugen zählt, gilt ein Pedelec immer noch als Fahrrad. Das hat sowohl verkehrsrechtliche als auch versicherungsrechtliche Auswirkungen. Bei den meisten angebotenen Elektrofahrrädern handelt es sich im Grunde genommen um Pedelecs. Sie werden nur umgangssprachlich als E-Bikes bezeichnet.

Einfach ausgedrückt unterscheiden sich E-Bikes und Pedelecs durch die Tatsache, dass ein E-Bike auch ohne und ein Pedelec nur mit Unterstützung des Fahrers elektrisch angetrieben wird. Doch es gibt noch mehr Unterschiede:

Pedelec

E-Bike

  • Fahrrad

  • max. erlaubte elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h

  • Motorleistung max. 250 Watt

  • benötigt kein Versicherungskennzeichen

  • keine Helmpflicht

  • Kleinkraftfahrzeug

  • fährt auf Knopfdruck ohne unterstützende Muskelkraft

  • Motorleistung ohne Unterstützung mehr als 6 km/h

  • Versicherungskennzeichen sowie je nach Geschwindigkeit Mofa-Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis notwendig 

  • Helmpflicht

 

Gilt ein Pedelec mit Anfahrhilfe automatisch als E-Bike?

Ein Pedelec mit Anfahr- oder Schiebehilfe ist nicht automatisch ein E-Bike. Übersteigt die Anfahrhilfe allerdings die gesetzlich erlaubte Geschwindigkeit von 6 km/h, wird aus einem Pedelec ein E-Bike mit allen rechtlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen. Nutzt du dein Pedelec oder E-Bike als Dienstfahrrad, gibt es auch steuerrechtliche Unterschiede, die für dich eine Rolle spielen können. 

 

Was ist ein S-Pedelec?

Ein S-Pedelec oder auch Speed Pedelec zählt in Deutschland – genau wie ein E-Bike – ebenfalls zu den Kraftfahrzeugen. Es verfügt über eine Motorunterstützung, die über die zugelassene Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h hinaus geht und das Bike bis zu 45 km/h beschleunigt.

 

Als S-Pedelec gilt ein Elektrofahrrad bei folgenden Voraussetzungen:

  • Es verfügt über eine Anfahr- oder Schiebehilfe mit mehr als 6 km/h.

  • Der Motor hat eine maximale Nenndauerleistung von mehr als 250 Watt.

  • Die Motorunterstützung wird nicht unterbrochen, wenn die maximal erlaubte Geschwindigkeit für eine Anfahrhilfe von 6 km/h überschritten wird. 

  • Die max. Geschwindigkeit beträgt 45 km/h.

 

Beim Fahren eines S-Pedelecs solltest du einiges beachten:

  • Der Fahrer muss mindesten 16 Jahre alt sein.

  • Auf dem Fahrradweg darfst du mit einem S-Pedelec nur fahren, wenn er für Mofas zugelassen ist. Ansonsten ist die Straße zu nutzen. 

  • Ein Kfz-Kennzeichen ist nicht notwendig – allerdings muss eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen vorhanden sein.

  • Fahrradanhänger dürfen mit dem Pedelec nicht gezogen werden. 

  • Ein S-Pedelec darfst du nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. 

  • Das S-Pedelec muss über einen Seitenspiegel und Reflektoren verfügen.

 

Pedelec – rechtliche und versicherungstechnische Bestimmung

Im Gegensatz zu einem S-Pedelec und einem E-Bike gibt es beim Fahren mit einem Pedelec bezüglich des Verkehrs- und Versicherungsrechts nicht viel zu beachten:

  1. Helmpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben 

  2. Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend

  3. kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter für die Nutzung eines Pedelecs

  4. Nutzung von Fahrradanhängern ist erlaubt, außer der Hersteller schließt dies aus

  5. Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit sind gestattet

  6. EU-Konformitätserklärung inkl. CE Kennzeichnung notwendig 

  7. keine Zulassung nötig

Pedelec – FAQs

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