Elektrofahrrad
Die Bezeichnung Elektrofahrrad benutzt man in Deutschland umgangssprachlich als Überbegriff für verschiedene mit einem elektrischen Motor betriebene Fahrräder und Kleinkrafträder. Dabei gibt es hier gravierende Unterschiede. Diese betreffen nicht nur die Fahrräder an sich, sondern auch deren verkehrsrechtliche und versicherungstechnische Handhabung.
Was ist ein Elektrofahrrad?
Ganz einfach ausgedrückt versteht man unter einem Elektrofahrrad ein Fahrrad, das mithilfe eines elektrischen Motors angetrieben werden kann. Aufgrund der relevanten Unterschiede lassen sich Elektrofahrräder in drei Kategorien einteilen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Allerdings werden diese drei Kategorien in der Praxis nicht immer klar getrennt, da zumindest die Begriffe Pedelec und E-Bike rechtlich gar nicht oder nur unzureichend definiert sind.
1. Pedelec
Mit dem Begriff Pedelec bezeichnet man ein Elektrofahrrad, das von einer Mischung aus Muskelkraft und Motorunterstützung angetrieben wird. Bei einem Pedelec unterstützt der Motor immer erst dann, wenn du als Fahrer in die Pedale trittst, weshalb man es auch als Unterstützungs-Fahrrad bezeichnet. Aufgrund der Tatsache, dass du mit einem Pedelec nicht schneller als maximal 25 km/h unterwegs bist, wird es rechtlich gesehen wie ein Fahrrad behandelt: Du brauchst also weder einen Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen oder eine Prüfbescheinigung.
2. S-Pedelec
Hierbei handelt es sich um ein Pedelec mit einer deutlich höheren Motorleistung – dieses schafft Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h. Daher darf ein S-Pedelec auch nur unter bestimmten Voraussetzungen gefahren werden:
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ab 16 Jahre
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nur mit Fahrerlaubnis der Klasse AM
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ausschließlich auf der Straße, es sei denn, der Radweg ist für Mofas freigeben
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es besteht Helmpflicht
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Versicherungskennzeichen nötig
3. E-Bike
E-Bikes sind im Grunde genommen keine Elektrofahrräder, sondern zählen, je nach Motorleistung, zu den Kleinkrafträdern bzw. Leichtkrafträdern. Und zwar deshalb, weil diese Räder mithilfe des elektrischen Motors eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, ohne dass der Fahrer dafür in die Pedale treten muss.
E Bike – bis 25 km/h |
E-Bike – bis 45 km/h |
E-Bike über 45 km/h |
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E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h kommen hierzulande nur selten vor. Dennoch gibt es sie und wenn du ein solches E-Bike nutzen möchtest, lohnt es sich, die Betriebsvorschriften zu kennen.
Was haben Elektrofahrräder gemeinsam?
Es gibt viele Gemeinsamkeiten bei den Elektrofahrrädern aller drei Kategorien:
- Antrieb durch einen Motor
- Akku an Bord
- Motorunterstützung auf bestimmte Strecken / Zeiten begrenzt
Außerdem gibt es die Bikes für jede Gelegenheit und jeden Bedarf, egal, aus welcher Kategorie sie stammen:
- Elektrofahrrad als Mountainbike für das schwierige Gelände
- Elektrofahrrad als City-Bike für die Stadt und die einfache Strecke auf dem Radweg
- Elektrofahrrad als Rennrad in einer sportlichen Version
Was ist besser: Mittelmotor oder Nabenmotor?
Es macht einen Unterschied, ob ein Elektrofahrrad mit einem Front-, Hinterrad- oder Mittelmotor ausgestattet ist. Welche Motorart für dich besser geeignet ist, kommt darauf an, welche Prioritäten du bei deinem Rad setzt. Hier die Eigenschaften im Überblick:
Frontmotor |
Hinterradmotor (Nabenmotor) |
Mittelmotor |
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