E-Bike Helmpflicht

Die E-Bike Helmpflicht wirft immer wieder Fragen auf. Beim Fahren mit einem klassischen Fahrrad ist es in Deutschland jedem selbst überlassen, im Straßenverkehr einen Helm aufzusetzen. Doch ist dies anders, wenn wie beim E-Bike die Unterstützung durch einen Motor hinzu kommt? In welchen Fällen eine E-Bike Helmpflicht besteht, welche weiteren Vorschriften es für Elektrofahrräder gibt und ob du als Radfahrer auch einer Versicherungspflicht unterliegst, erfährst du hier.

Für welches Fahrrad besteht Helmpflicht?

Ob auf deinem E-Bike Helmpflicht besteht, hängt von der verkehrsrechtlichen Klassifizierung deines Elektrofahrrads ab. Umgangssprachlich werden alle Fahrräder mit Motorunterstützung gerne als E-Bikes bezeichnet. Tatsächlich wird verkehrsrechtlich jedoch zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes unterschieden.

Was ist ein Pedelec?

Ein Pedelec (kurz für „Pedal Electric Cycle“) ist ein Fahrrad mit einem Motor, der eine maximale Leistung von 250 Watt erbringt. Das Besondere am Pedelec: Es bietet eine Tretunterstützung bis 25 km/h. Das heißt: Der Motor schaltet sich nur hinzu, wenn du in die Pedale trittst und langsamer als 25 km/h unterwegs bist. Darüber hinaus funktioniert das Pedelec wie ein normales Fahrrad und du musst ohne die Unterstützung des Motors treten. Pedelecs dürfen zudem über eine Anfahrhilfe von maximal 6 km/h verfügen.

Verkehrsrechtlich werden Pedelecs als normale Fahrräder eingestuft. Deshalb besteht für Pedelecs keine Helmpflicht und du brauchst kein Versicherungskennzeichen. Auch auf allen gekennzeichneten Radwegen darfst du mit deinem Pedelec wie mit einem normalen Fahrrad fahren.

Was ist ein S-Pedelec?

Bietet dein Pedelec die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h an, handelt es sich um ein sogenanntes S-Pedelec oder auch Speed Pedelec. Der Motor eines S-Pedelecs darf eine Leistung von bis zu 4.000 Watt erbringen und ist damit erheblich leistungsstärker als der eines Pedelecs. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit und Motorleistung gelten S-Pedelecs verkehrsrechtlich als Kleinkrafträder. Daher musst du als Fahrer eines S-Pedelecs einen Führerschein der Klasse AM oder höher besitzen und darfst im Straßenverkehr unter keinen Umständen auf Radwegen fahren.

Beim Fahren eines S-Pedelecs, also eines Kleinkraftrads, greift die gesetzliche Helmpflicht. Darüber hinaus bist du verpflichtet, dein S-Pedelec zu versichern und ein Versicherungskennzeichen zu benutzen. Wenn du die jeweiligen Vorschriften nicht beachtest, musst du mit einem Bußgeld rechnen.

Was ist ein E-Bike?

Als E-Bike werden verkehrsrechtlich Elektrofahrräder bezeichnet, deren Motor auch ohne Tretbewegung bis zu 20 oder 25 km/h beschleunigt und über eine Motorleistung von maximal 500 Watt verfügt. Da der Radfahrer sich mit einem E-Bike auch ohne eigenes Zutun schnell fortbewegen kann, gelten diese Bikes bis 20 km/h als Leichtmofas und bis 25 km/h als Mofas. Für das Fahren mit einem Mofa müssen einige Vorschriften erfüllt werden: Mofas dürfen erst ab einem Mindestalter von 15 Jahren genutzt werden. Mofa-Fahrer, die nach dem 01. April 1965 geboren sind, müssen jedoch eine Prüfbescheinigung oder einen Führerschein besitzen. Personen, die vor diesem Stichtag geboren sind, brauchen zum Fahren eines als Mofa klassifizierten E-Bikes lediglich einen Ausweis.

Im Hinblick auf die E-Bike Helmpflicht muss genau hingeschaut werden: E-Bikes, die bis 20 km/h beschleunigen und als Leichtmofa gelten, sind von der Helmpflicht befreit. E-Bikes, die als Mofa auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h kommen, unterliegen jedoch der Helmpflicht. Sowohl für Leichtmofa- als auch Mofa-E-Bikes besteht Versicherungspflicht und du musst ein Versicherungskennzeichen anbringen. Radwege darfst du mit deinem E-Bike nur befahren, wenn ein Zusatzschild mit Aufschrift „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ dir dies erlaubt.

Vorschriften für Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes im Überblick

 

 

Pedelec

S-Pedelec

E-Bike (Leichtmofa)

E-Bike (Mofa)

Höchstgeschwindigkeit

25 km/h

45 km/h

20 km/h

25 km/h

Motorleistung

bis 250 Watt

bis 4000 Watt

bis 500 Watt

bis 500 Watt

Helmpflicht

nein

ja

nein

ja

Versicherungspflicht

nein

ja

ja

ja

Versicherungskennzeichen

nein

ja

ja

ja

Auf Radwegen erlaubt

ja

nein

nein

nein

Sollte ich auch auf dem Pedelec einen Helm tragen?

Eine E-Bike Helmpflicht gilt im Straßenverkehr somit nur für S-Pedelecs und Mofa-E-Bikes. Auch wenn in Deutschland die Gesetzgeber keine Fahrrad-Helmpflicht vorschreiben, sprechen sie dennoch eine klare Empfehlung zum Tragen eines Fahrradhelms aus: Der Helm minimiert im Falle eines Unfalls oder Sturzes das Risiko von Kopfverletzungen und kann schwerwiegende Schädigungen für Radfahrer verhindern. In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Schweden oder Kroatien, gilt eine gesetzliche Helmpflicht zumindest für Kinder. Wenn Erwachsene einen Helm tragen, erfüllen sie zudem eine Vorbildfunktion für Kinder. Für Pedelecs und E-Bikes geeignete Helme findest du bei jedem Fachhändler.

Schließen