Fahrrad geklaut: Was tun?

Du warst nur kurz weg, kommst wieder und plötzlich herrscht dort, wo eben noch dein Fahrrad stand, gähnende Leere – dein Fahrrad wurde geklaut. Du bist wütend, verzweifelt und fragst dich, was du jetzt bloß tun sollst.

Genau hier kommen wir ins Spiel – mit einem Leitfaden für das richtige Vorgehen bei einem Fahrraddiebstahl. Wertvolle Tipps, um dich und dein Fahrrad oder E-Bike vor Langfingern zu schützen, gibt es direkt dazu.

Fahrraddiebstahl: So reagierst du richtig!

Allein in Deutschland werden im Jahr mehr als 200.000 Fahrräder gestohlen. Das ergibt eine Statistik des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2021. Im Schnitt sprechen wir also von weit über 500 Fahrraddiebstählen täglich – und dabei werden nur jene mitgezählt, die gemeldet werden. Bei den Fahrradbesitzern herrscht nach dem Schock oft erst einmal Überforderung. Wir zeigen dir in diesem Ratgeber, was du tun kannst, wenn dein Fahrrad geklaut wurde:

  1. Anzeige bei der Polizei

  2. Diebstahlmeldung bei der Versicherung

  3. Suche nach dem gestohlenen Bike

  4. Schutz vor dem Fahrradklau

1. Schritt: Diebstahl melden und Anzeige erstatten

Ob am Bahnhof oder aus dem hauseigenen Fahrradkeller, ob Mountainbike oder Pedelec: Wenn dein Fahrrad geklaut wurde, solltest du zuerst die Polizei kontaktieren. Die Straftat kannst du auf verschiedenen Wegen zur Anzeige bringen:

  • Persönlich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle

  • Telefonisch bei der Polizeidienststelle in deinem Heimatort

  • Online über ein Diebstahlmeldeformular

Im Zweifelsfall kannst du die Polizei jederzeit über die 110 erreichen und den Diebstahl zunächst telefonisch melden. Die Beamten am Telefon können dir schnell weiterhelfen und dir sagen, welche Polizeiwache dir bei deinem Problem helfen kann. Sie verweisen dich entweder an die zuständigen Kollegen einer Dienststelle in der Nähe oder schicken direkt einen Streifenwagen zum Ort des Diebstahls – zum Beispiel, wenn Teile des Fahrradschlosses oder des Rads selbst zurückgelassen wurden. Auch über spezielle Online-Formulare kannst du inzwischen vielerorts eine Strafanzeige zu Protokoll bringen.

Fahrrad geklaut: Wichtige Dokumente und Informationen

Um bei der Polizei Anzeige zu erstatten, benötigst du eine Reihe an Dokumenten und Nachweisen, die du im Voraus zusammensuchen kannst, damit die Abwicklung vor Ort möglichst schnell vonstattengeht. Darüber hinaus werden die Beamten dir vermutlich einige Fragen stellen, auf die du dich ebenfalls vorbereiten kannst, sodass du die Antworten direkt parat hast.

Dokumente und Nachweise

  • Personalausweis

  • Kaufvertrag oder Rechnung als Eigentumsnachweis

  • Fahrradpass (sofern vorhanden)

  • Fahrradcodierung (sofern vorhanden)

Beim Fahrradpass handelt es sich um ein Dokument, das alle wichtigen Informationen zu deinem Fahrrad enthält – entweder digital oder als Ausdruck. Hierin finden sich Angaben zu Marke, Modell und Farbe des Rads sowie zu sonstigen Merkmalen, welche die Wiedererkennung deines Fahrrads bei einem Diebstahl erleichtern können: Lenker, Reifen, Bremsen, Sattel, Schaltung und Co. Ebenfalls im polizeilichen Fahrradpass gelistet sind die individuelle Rahmennummer deines Fahrrads und die Codierung, sofern eine vorliegt. Auch ein Foto deines Bikes kannst du hinzufügen.

Unser Tipp: Um die Chance zu erhöhen, dass dein Rad nach einem Diebstahl wiedergefunden wird, lohnt es sich, dir einen Fahrradpass zuzulegen und dein Bike zusätzlich codieren zu lassen.

Die Fahrradcodierung hingegen ist eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination, die sich am Sattelrohr deines Fahrrads befindet und der Polizei Aufschluss über den Eigentümer gibt. Jeden Code gibt es nur ein einziges Mal. Die Codierung wird meist eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt und kann bei der Polizei, beim ADFC oder direkt beim Fahrradhändler durchgeführt werden.

Fragen rund um das Rad und den Diebstahl

  • Wo befand sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls?

  • Wann wurde es an Ort und Stelle abgestellt?

  • Liegen Informationen zum Tatzeitraum vor?

  • War das Fahrrad angeschlossen und/oder anderweitig gesichert?

  • Ist die Rahmennummer bekannt und wenn ja, wie lautet sie?

  • Mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert?

  • (Wie) Ist das Fahrrad versichert?

  • Besteht ein konkreter Tatverdacht?

Sofern kein Fahrradpass vorliegt, kommen außerdem Fragen rund um das Fahrrad selbst hinzu: Um welche Art von Fahrrad handelt es sich – E-Bike, Mountainbike, Rennrad etc.? Welche Farbe hat das Rad und von welcher Marke ist es? Welche besonderen Merkmale weist es auf? All diese Informationen sind für die Polizei ebenfalls von Belang.

Fahrrad geklaut? Bei hochwertigen Fahrrädern ist ein guter Versicherungsschutz empfehlenswert.

2. Schritt: Versicherung – Wann der Versicherungsschutz greift

Wenn Fahrräder geklaut werden, stecken häufig organisierte Diebesbanden dahinter. Ausgebaute Transportnetze und ein professionelles System sorgen dann dafür, dass die entwendeten Räder schnell unkenntlich gemacht und ins Ausland transportiert werden. Umso wichtiger ist es, dass du nicht auf dem Schaden sitzen bleibst, sondern zumindest den materiellen Wert des Fahrrads erstattet bekommst – auch wenn das den emotionalen Verlust natürlich nicht wiedergutmacht. Der zweite Weg nach dem Gang zur Polizei führt dich also zu deiner Versicherung.

Wichtig: Damit der Fahrraddiebstahl zum Versicherungsfall wird, musst du nachweisen, dass das Fahrrad mit einem Fahrradschloss gesichert war, als es gestohlen wurde. Das gilt auch für Fahrräder, die in privaten Räumen aufbewahrt werden.

Um dir schnell helfen und für den Schaden aufkommen zu können, füllst du eine Schadensanzeige bei deiner Versicherung aus. Das dazugehörige Formular erhältst du entweder online oder auf Anfrage bei deiner Versicherung. Außerdem benötigt der Versicherer einige wichtige Dokumente und Utensilien von dir:

  • Nachweis der polizeilichen Anzeige

  • Eigentumsnachweis wie Kaufvertrag oder Rechnung

  • Nachweis der Sicherung des Fahrrads (z. B. Rechnung für das Fahrradschloss)

  • Schlüssel des verwendeten Fahrradschlosses (inkl. Ersatzschlüssel)

  • Beschädigtes Schloss (sofern vorhanden)

Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz an weitere Voraussetzungen geknüpft sein. So wird bei einigen Fahrradversicherungen eine spezielle Marke des Fahrradschlosses vorgegeben, während andere lediglich verlangen, dass das Bike mit einer bestimmten Schlossart – beispielsweise einem Bügelschloss – vor Entwendung gesichert wird.

Auch die Versicherungssumme variiert von Police zu Police, sodass gegebenenfalls nur ein Teil des eigentlichen Schadens gedeckt werden kann. Deshalb lohnt es sich beim Kauf eines neuen Fahrrads immer, die Versicherungssumme noch einmal zu prüfen und unter Umständen anzupassen. Das gilt vor allem, wenn du in ein teureres Modell wie ein Pedelec investierst.  

Taucht dein Fahrrad innerhalb von circa drei Wochen nach dem Diebstahl nicht wieder auf, steht einem Schadensersatz im Grunde nichts im Weg – vorausgesetzt Ort und Zeitpunkt des Diebstahls sind von der Versicherung abgedeckt. Darüber entscheidet die konkrete Police.

Hausratversicherung oder Fahrradversicherung?

Grundsätzlich kommen als Fahrraddiebstahlversicherung zwei Policen infrage: die Hausratversicherung oder eine separate Fahrradversicherung. Beide bieten dir in unterschiedlichen Situationen und Umfängen Diebstahlschutz.

  • Hausratversicherung:
    Sie greift, wenn sich dein Fahrrad zu Hause, sprich in der Wohnung, im Haus oder in einem abgeschlossenen Raum im Keller, befand. Auch Fahrräder, die aus einem abgeschlossenen Fahrradraum oder Schuppen gestohlen wurden, der sich in der Nähe des Wohnraums befindet, können in der Hausratspolice mitversichert sein, sofern explizit erwähnt.

    • Fahrradklausel in der Hausratversicherung:
      Manche Hausratversicherungen enthalten zusätzlich eine Fahrradklausel, die auch dann Diebstahlschutz bietet, wenn das Fahrrad fernab des Eigenheims – zum Beispiel am Bahnhof oder an der Arbeitsstelle – entwendet wird.

    • Nachtzeitklausel in der Hausratversicherung:
      Eine Nachtzeitklausel wiederum schränkt den Versicherungsschutz ein. Konkret heißt das: Was zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geschieht, fällt im Falle einer Nachtzeitklausel nicht in den Leistungsumfang der Versicherung.

  • Fahrradversicherung:
    Wer maximalen Schutz genießen möchte, ist mit einer separaten Fahrrad- beziehungsweise E-Bike-Versicherung am besten bedient. Diese kommt für diverse Schäden von Diebstahl über Vandalismus bis hin zu Unfällen auf.

3. Schritt: Die Suche nach deinem gestohlenen Fahrrad

Nachdem du die Polizei und deine Versicherung über den Verlust informiert hast, kannst du als Fahrradbesitzer natürlich auch selbst aktiv werden und bei der Suche nach deinem Fahrrad mithelfen. Bedenke hierbei aber, dass eine Suchaktion auf eigene Faust niemals der erste Schritt sein sollte, und dass du dich keineswegs in Gefahr begeben solltest.

Um die Arbeit der Polizei zu unterstützen, kannst du verschiedene Wege gehen. Einige davon haben wir dir hier einmal kurz und knapp zusammengetragen:

  • Frag von Zeit zu Zeit im örtlichen Fundbüro nach. Vielleicht hat der Dieb das Fahrrad nur kurzzeitig benutzt und Passanten haben es dann ins Fundbüro gebracht.

  • Teile deine Erfahrung in den sozialen Medien mit Freunden und Bekannten, um Aufmerksamkeit zu generieren. Je mehr Leute Augen und Ohren offenhalten, desto höher stehen die Chancen auf einen brauchbaren Hinweis.

  • Suche online nach lokalen Gruppen sowie nach Gruppen zum Thema Fahrraddiebstahl. Hier kannst du ebenfalls möglichst viele Leute erreichen.

  • Durchforste Verkaufsportale und Kleinanzeigen – vornehmlich im Internet – oder nutze die Online-Plattform Find My Bike, auf der ausschließlich gestohlene oder verlorene Fahrräder inseriert werden.

  • Entwirf Plakate oder Zettel mit einem Foto und einer kurzen Schilderung deines Anliegens und hänge sie am Schwarzen Brett aus, zum Beispiel an Bahnhöfen und Co. Aber Achtung: Wildes Plakatieren gilt hierzulande als Sachbeschädigung. Erkundige dich also vorab, ob du dort Zettel auslegen oder Plakate anbringen darfst, anstatt vorauszusetzen, dass die Fläche frei nutzbar ist.

Tipp: Ein kleiner Finderlohn kann die Motivation steigern.

Taucht dein gestohlenes Fahrrad nach einiger Zeit wirklich wieder auf, kannst du dich glücklich schätzen! Vergiss in diesem Fall aber nicht, sowohl die Polizei als auch die Versicherung zu informieren.

Fahrrad geklaut: Wie du dich vor einem Fahrraddiebstahl schützt

Perfekt gewappnet ist man für den Ernstfall wohl nie. Dennoch gibt es einige sehr hilfreiche Maßnahmen, um Langfinger abzuschrecken oder die Chancen zu erhöhen, dass dein Fahrrad nach einem Diebstahl wieder auftaucht. Deshalb stellen wir dir im Folgenden unsere besten Tipps vor, um Fahrraddieben das Leben schwer zu machen – und deines ein wenig unbeschwerter. Einen ausführlichen Ratgeber zum Fahrrad-Diebstahlschutz findest du in unserem Magazin.

  1. GPS-Tracker installieren
    Statte dein Fahrrad mit einem GPS-Tracker aus, um auf dem Smartphone alarmiert zu werden, wenn sich dein Fahrrad von dir fortbewegt, und es jederzeit orten zu können.

  2. Fahrrad codieren
    Ist dein Fahrrad mit einer Codierung ausgestattet, weiß die Polizei sofort, dass es dir gehört. Das schreckt Diebe ab und kann außerdem dabei helfen, ein gestohlenes Fahrrad zu identifizieren.

  3. Fahrrad gut sichern
    Investiere lieber etwas mehr Geld in ein gutes Fahrradschloss und kombiniere unterschiedliche Schlösser, um dein Rad bestmöglich abzusichern – im Idealfall an einem festen Gegenstand fernab von dunklen Ecken.

  4. Wertvolle Komponenten entfernen
    Beim E-Bike oder Pedelec solltest du Akku und Bordcomputer nach Möglichkeit vom Fahrrad entfernen und mitnehmen. Das gilt auch für Bikepacking-Taschen und andere lose Komponenten.

Augen auf beim Gebrauchtkauf: Diebesgut erkennen

Um andere vor diesem Schicksal zu bewahren, solltest du auch beim Kauf eines gebrauchten Rads sichergehen, dass es sich bei dem Objekt deiner Begierde nicht um ein gestohlenes Fahrrad handelt.

Lass dir am besten den Ausweis des Verkäufers und einen Eigentumsnachweis zeigen – zum Beispiel die Rechnung oder den Kaufvertrag. Bei besonders günstigen Modellen sowie bei Exemplaren, bei denen die Codierung oder die Rahmennummer unkenntlich sind, ist ein gesundes Misstrauen völlig angebracht. Bei einem Verdacht kannst du nicht nur genauer nachfragen, sondern durchaus auch die Polizei informieren.  

Was viele nicht wissen: Gestohlene Güter kann man nach deutschem Recht gar nicht käuflich erwerben – sie bleiben nämlich im Besitz des Bestohlenen. Deshalb tust du schlussendlich nicht nur anderen, sondern auch dir selbst einen Gefallen, wenn du hier aufmerksam bist.

In diesem Sinne: Augen auf beim Fahrradkauf! Wir drücken die Daumen, dass dir dieser Ärger erspart bleibt.

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