Elektrofahrrad

Die Bezeichnung Elektrofahrrad benutzt man in Deutschland umgangssprachlich als Überbegriff für verschiedene mit einem elektrischen Motor betriebene Fahrräder und Kleinkrafträder. Dabei gibt es hier gravierende Unterschiede. Diese betreffen nicht nur die Fahrräder an sich, sondern auch deren verkehrsrechtliche und versicherungstechnische Handhabung.

Was ist ein Elektrofahrrad?

Ganz einfach ausgedrückt versteht man unter einem Elektrofahrrad ein Fahrrad, das mithilfe eines elektrischen Motors angetrieben werden kann. Aufgrund der relevanten Unterschiede lassen sich Elektrofahrräder in drei Kategorien einteilen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Allerdings werden diese drei Kategorien in der Praxis nicht immer klar getrennt, da zumindest die Begriffe Pedelec und E-Bike rechtlich gar nicht oder nur unzureichend definiert sind.

Was ist ein Elektrofahrrad?

Ganz einfach ausgedrückt versteht man unter einem Elektrofahrrad ein Fahrrad, das mithilfe eines elektrischen Motors angetrieben werden kann. Aufgrund der relevanten Unterschiede lassen sich Elektrofahrräder in drei Kategorien einteilen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Allerdings werden diese drei Kategorien in der Praxis nicht immer klar getrennt, da zumindest die Begriffe Pedelec und E-Bike rechtlich gar nicht oder nur unzureichend definiert sind.

1. Pedelec

Mit dem Begriff Pedelec bezeichnet man ein Elektrofahrrad, das von einer Mischung aus Muskelkraft und Motorunterstützung angetrieben wird. Bei einem Pedelec unterstützt der Motor immer erst dann, wenn du als Fahrer in die Pedale trittst, weshalb man es auch als Unterstützungs-Fahrrad bezeichnet. Aufgrund der Tatsache, dass du mit einem Pedelec nicht schneller als maximal 25 km/h unterwegs bist, wird es rechtlich gesehen wie ein Fahrrad behandelt: Du brauchst also weder einen Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen oder eine Prüfbescheinigung.

2. S-Pedelec

Hierbei handelt es sich um ein Pedelec mit einer deutlich höheren Motorleistung – dieses schafft Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h. Daher darf ein S-Pedelec auch nur unter bestimmten Voraussetzungen gefahren werden:

  • ab 16 Jahre

  • nur mit Fahrerlaubnis der Klasse AM

  • ausschließlich auf der Straße, es sei denn, der Radweg ist für Mofas freigeben

  • es besteht Helmpflicht

  • Versicherungskennzeichen nötig

3. E-Bike

E-Bikes sind im Grunde genommen keine Elektrofahrräder, sondern zählen, je nach Motorleistung, zu den Kleinkrafträdern bzw. Leichtkrafträdern. Und zwar deshalb, weil diese Räder mithilfe des elektrischen Motors eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, ohne dass der Fahrer dafür in die Pedale treten muss.

E Bike – bis 25 km/h

  • Mofa

  • Helm für Krafträder

  • nur mit Versicherungs-Kennzeichen

Hinterradmotor (Nabenmotor)

  • an Hinterrad-Nabe

  • häufig bei S-Pedelecs

  • geringer Verschleiß von Kette und Ritzel

  • leise und leistungsstark

  • eventuell hecklastig

  • mit Energierückgewinnung

E-Bike über 45 km/h

  • Leichtkraftrad

  • Helmpflicht

  • nur mit Fahrerlaubnis

  • Klasse A1 oder höher

  • Kfz-Steuerpflicht

  • Kfz-Kennzeichen und Prüfbericht notwendig

E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h kommen hierzulande nur selten vor. Dennoch gibt es sie und wenn du ein solches E-Bike nutzen möchtest, lohnt es sich, die Betriebsvorschriften zu kennen.

Was haben Elektrofahrräder gemeinsam?

Es gibt viele Gemeinsamkeiten bei den Elektrofahrrädern aller drei Kategorien:

  • Antrieb durch einen Motor

  • Akku an Bord

  • Motorunterstützung auf bestimmte Strecken / Zeiten begrenzt

  • Außerdem gibt es die Bikes für jede Gelegenheit und jeden Bedarf, egal, aus welcher Kategorie sie stammen:

  • Elektrofahrrad als Mountainbike für das schwierige Gelände

  • Elektrofahrrad als City-Bike für die Stadt und die einfache Strecke auf dem Radweg

  • Elektrofahrrad als Rennrad in einer sportlichen Version

Was ist besser: Mittelmotor oder Nabenmotor?

Es macht einen Unterschied, ob ein Elektrofahrrad mit einem Front-, Hinterrad- oder Mittelmotor ausgestattet ist. Welche Motorart für dich besser geeignet ist, kommt darauf an, welche Prioritäten du bei deinem Rad setzt. Hier die Eigenschaften im Überblick:

Frontmotor

  • an Vorderrad-Nabe

  • fast nur noch bei günstigen E-Bikes zu finden

  • beeinflusst Lenkverhalten negativ

  • arbeitet unharmonisch

  • hohe Belastung auf der Vorderrad-Gabel

  • mit Energierückgewinnung

E-Bike – bis 45 km/h

  • Kleinkraftrad

  • Helmpflicht

  • nur mit Fahrerlaubnis Klasse AM und Versicherungs-Kennzeichen

  • nur auf der Straße zu fahren

Mittelmotor

  • am Tretlager

  • zentraler Schwerpunkt

  • kompakte Bauweise

  • für alle Schaltgruppen möglich

  • starke Unterstützung am Berg

  • keine Energierückgewinnung

  • hoher Verschleiß bei Ritzel und Kette

Wie viel kostet ein gutes E-Bike?

Pauschal lässt sich das schlecht beantworten. Im Fachhandel liegt der Durchschnittspreis für ein E-Bike bei etwa 2.000 Euro, während der Premiumfachhandel Preise zwischen 3.000 bis 5.000 Euro aufruft. Es gibt selbstverständlich auch Modelle, die deutlich unter oder über den Durchschnittspreisen liegen. Der Preis für dein E-Bike hängt dabei nicht nur vom Hersteller ab, sondern auch von den verbauten Komponenten und Faktoren – beispielsweise, ob der Akku vollintegriert oder extern ist.

Wie schnell fährt ein Elektrofahrrad?

In Deutschland und Europa dürfen Elektrofahrräder die eine motorunterstützte Geschwindigkeit von maximal 25 km/h nicht überschreiten. Darüber hinaus gelten Sie als Mofa oder Leichtkraftrad.

Was muss ich beachten beim Elektrofahrrad?

Relevante Punkte bei einem Elektrofahrrad, auf die du achten solltest, sind: Ladezeit des Akkus, Reichweite, Gewicht und Antriebsart. Auch wenn ein Helm nicht Pflicht ist, ist dieser in jedem Fall empfehlenswert. Außerdem solltest Du Dich auf dem Bike wohlfühlen und der Meinung sein, dass du es unter Kontrolle hast. Eine Probefahrt ist also in jedem Fall sinnvoll.

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