E-Bike Zulassung

Eine E-Bike Zulassung ist für manche Elektrofahrräder gesetzlich vorgeschrieben, für andere jedoch nicht. Das liegt daran, dass die Fahrräder, die gemeinhin als „E-Bike“ bezeichnet werden, rechtlich entweder als Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike gelten. Für welche Elektrofahrräder eine Zulassung erforderlich ist, welche Leistung ein E-Bike haben darf und welche Fahrzeuge versicherungspflichtig sind, erfährst du hier.

 

Wann muss ich ein E-Bike zulassen? 

Ein elektrisches Fahrrad benötigt eine Zulassung mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen, wenn es sich um ein S-Pedelec oder ein E-Bike handelt. Fahrer von Pedelecs hingegen brauchen keine Zulassung. Doch wo liegen zwischen diesen Fahrzeugen die Unterschiede?

Pedelec

Ein Pedelec (Abkürzung von „Pedal Electric Cycle“) ist ein Elektrofahrrad, dessen Motor sich nur hinzuschaltet, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Die Motorunterstützung ist also im engeren Sinne nur eine Tretunterstützung. Lediglich eine zusätzliche Anfahrhilfe darf das Pedelec auch ohne Treten bis zu 6 km/h beschleunigen. Mit der Motorunterstützung dürfen Pedelecs bis zu 25 km/h schnell fahren. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist das Pedelec rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt. Daher brauchst du für das Fahren mit einem Pedelec keine Zulassung und auch nicht verpflichtend einen Helm oder einen Führerschein. Auch das Befahren normaler Radwege ist mit Pedelecs erlaubt.

S-Pedelec

Ein S-Pedelec (kurz für „Speed Pedelec“) ist, wie der Name vermuten lässt, die schnellere Version eines Pedelecs. S-Pedelecs erreichen mit der Motorunterstützung beim Treten in die Pedale eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Diese schnellen Fahrräder gelten rechtlich als Kleinkrafträder. Für sie wird daher eine Zulassung benötigt. Als Fahrer musst du im Besitz einer Betriebserlaubnis, eines Versicherungskennzeichens sowie eines Führerscheins der Klasse AM oder höher sein. Zudem greift bei S-Pedelecs die Helmpflicht und normale Radwege dürfen nur befahren werden, wenn ein zusätzliches Schild dies für Kleinkrafträder ausdrücklich erlaubt. Das Mindestalter zum Fahren eines S-Pedelecs liegt je nach Bundesland bei 15 oder 16 Jahren. 

E-Bike

Der Begriff “E-Bike” wird häufig als Oberbegriff verwendet, denn der größte Anteil aller angebotenen E-Bikes sind eigentlich Pedelecs. Im Gegensatz zum E-Bike bietet das Pedelec nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Als tatsächliche E-Bikes gelten Fahrräder, die auch ohne eigenes Treten die Motorunterstützung aktivieren. E-Bikes machen nur einen sehr geringen Teil der in Deutschland verkauften Elektrofahrräder aus und können ferner in Modelle mit verschiedenen Geschwindigkeiten unterschieden werden.

E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 oder 25 km/h gelten als Mofa. Zum Führen dieser Fahrzeuge benötigst du daher eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM oder B. Das Mindestalter zum Fahren dieser Bikes beträgt 15 Jahre. Radwege darfst du nur befahren, wenn Schilder mit Aufschrift „E-Bikes/Mofas frei“ dies erlauben. Für E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell fahren, ist ein Führerschein der Klasse AM oder B sowie ein Mindestalter von 16 Jahren Pflicht. Das Befahren von Radwegen ist für diese schnellen Fahrräder untersagt. Bis 20 km/h gilt für das Fahren von E-Bikes keine gesetzliche Helmpflicht, sondern nur eine Empfehlung. Ab 25 km/h musst du als Fahrer jedoch einen Helm tragen. Eine Zulassung ist für alle E-Bikes als Kleinkrafträder auf jeden Fall erforderlich. 

Welche Leistung darf ein E-Bike haben?

Neben der Zulassungspflicht und maximalen Geschwindigkeiten ist auch die Motor-Kapazität von Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes klar geregelt: Bei Pedelecs darf der Motor über eine Leistung von maximal 250 Watt verfügen. Motoren von S-Pedelecs liegen mit 4.000 Watt um einiges darüber. E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h erbringen eine maximale Leistung von 500 Watt und E-Bikes bis 45 km/h maximal 4.000 Watt.

Wann ist ein E-Bike versicherungspflichtig?

Alle rechtlich als E-Bikes eingestuften Elektrofahrräder, die du auch ohne Treten nur mithilfe des Motors fortbewegen kannst, sind versicherungspflichtig. Für sie benötigst du ein Versicherungskennzeichen. Gleiches gilt für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h Tretunterstützung bieten. Für Pedelecs gibt es dagegen keine Versicherungspflicht. Verbraucherschützer empfehlen jedoch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.

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